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Kletterreglement Sportanlage Block vom 27.1.2010
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1. Allgemeines
Klettern ist eine mit Risiko verbundene Sportart, bei der Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden müssen. Die meisten Unfälle ereignen sich wegen falscher Handhabung der Kletterausrüstung und Unachtsamkeit innerhalb der Seilschaft.
Dieses Kletterreglement dient der Verhütung von Unfällen sowie der Hygiene und Ordnung in der Kletterhalle. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Wer im Block an den für das Klettern mit Seilsicherung ausgelegten Wänden klettern will, muss dieses Reglement aufmerksam gelesen und verstanden haben. Sofern die darin gestellten Anforderungen erfüllt werden, muss das Reglement unterschrieben werden, ansonsten ist das Klettern strengstens untersagt. Die hierfür nötigen Unterlagen liegen am Eingang bereit.
2. Sicherheit
Jeder Benutzer der Kletterhalle ist sich bewusst, dass das Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist. Trotz Einhaltung aller Vorsichtsmassnahmen und Benützerregeln durch den Einzelnen, können Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Daher ist bei der Benutzung der Kletteranlage volle Konzentration beim Klettern und Sichern erforderlich. Besonders wichtig ist die Rücksichtnahme der Kletterer untereinander.
Wer Mängel an der Kletteranlage bemerkt (angerissene oder lose Griffe, beschädigte Expresschlingen, etc.), hat dies sofort dem Hallenpersonal zu melden.
Wer Personen in der Kletterhalle beobachtet, die das Kletterreglement nicht einhalten, muss diese Personen auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machen und das Hallenpersonal informieren.
3. Anforderungen an Benutzer der Kletterwand
Das Klettern in der Halle erfolgt auf eigene Verantwortung! Wer die Kletterwände im Block benützen will, muss mindestens in einem Klettergrundkurs dafür ausgebildet worden sein. Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletterwände nur unter ständiger Kontrolle einer ausgebildeten Person benutzen. In einer 2er Seilschaft muss zwingend die ausgebildete Person das Sichern übernehmen oder es muss eine entsprechend ausgebildete Drittperson zur Kontrolle beigezogen werden.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person die Kletterwände benützen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen, die das Reglement erfüllen, klettern.
4. Vorbereitung unmittelbar vor dem Klettern
Anfänger arbeiten in der Regel sehr konzentriert, setzen sich aber oft falsche Prioritäten. Routineunfälle häufen sich hingegen bei erfahrenen Kletterern. Für alle Kletterer ist daher eine auf hohe Redundanz ausgelegte Vorbereitung entscheidend, d.h. dass alle sicherheitsrelevanten Punkte mindestens doppelt kontrolliert werden müssen.
Die Kletterer sind für den einwandfreien Zustand ihrer Ausrüstung selber verantwortlich.
Vor jedem Einstieg in eine Route müssen sich Kletterer und Sicherer gegenseitig kontrollieren (2 mal 2 Check). Folgende Punkte müssen dabei besonders beachtet werden:
- Sind die Klettergurte richtig und vollständig verschlossen?
- Ist der Kletternde richtig angeseilt? Wir empfehlen den gesteckten Achterknoten.
- Läuft das Sicherungsseil korrekt durch das korrekt verschlossene Sicherungsgerät?
5. Allgemeine Sicherheitsregeln
Jeder Sichernde muss folgende Punkte beachten:
Die Bremshand bleibt immer am Bremsseil.
Der Sichernde steht direkt bei der Kletterwand. Erst nach dem Einhängen der 4. Expresschlinge durch den Kletternden, darf der Sichernde sich maximal 3 Meter von der Wand entfernen um einen besseren Überblick zu erhalten. Bei ungünstigen Gewichtsverhältnissen (Kletternder mehr als 1/3 schwerer als der Sichernde) dürfen nur erfahrene Personen sichern, das Seil muss immer straff sein und der Sichernde muss immer direkt bei der Kletterwand stehen. Immer stehend sichern.
Schnelles Herunterlassen des Kletternden ist wegen der Gefährdung anderer Kletterer verboten.
Das Seil ist der Wand entlang durch die eingehängten Expresschlingen abzuziehen.
Jeder Kletternde muss folgende Punkte beachten:
Beim Klettern im Vorstieg muss das Seil in alle Zwischensicherungen eingehängt werden und direkt in den Klettergurt eingebunden sein (bitte Besonderheiten der verschiedenen Klettergurt-Modelle beachten, bei den meisten Modellen muss durch zwei Schlaufen angeseilt werden).
Die fixen, scharfkantigen ‚Bohrhackenplättli’ dürfen wegen Verletzungsgefahr nicht gehalten oder zum Klettern verwendet werden. Soloklettern ist strengstens verboten.
6. Top-Rope-Klettern
Zum Top-Rope-Klettern muss das Kletterseil im Umlenkhaken zuoberst in der Route eingehängt sein. Expresschlingen dürfen nicht als Umlenkung zum Top-Rope-Klettern benutzt werden.
In den überhängenden Wänden darf nur Top-Rope geklettert werden, wenn das Seil in allen fixen Expresschlingen eingehängt ist und sie der Kletterer fortwährend aushängt. Vorsicht: Umlenkung nicht aushängen!
7. Klettern mit dem Toppas-Selbstsicherungsgerät
Mit dem Toppas-Selbstsicherungsgerät darf nur in nicht belegten Routen geklettert werden. Bei grossem Andrang in der Kletterhalle darf das Toppas-Selbstsicherungsgerät nicht benutz werden.
8. Bouldern
Klettern ohne Seil ist nur im Boulderbereich gestattet. Die Sprungmatten im Boulderberreich dienen nicht als Liegefläche und dürfen nicht zum Turnen oder Umherspringen benützt werden.
9. Gruppen
Gruppen müssen von einem Leiter begleitet und betreut werden. Er muss ausgebildet sein, das Reglement erfüllen, und die volle Verantwortung für die Klettergruppe übernehmen.
10. Ordnung und Sauberkeit
Aus hygienischen Gründen ist es verboten, barfuss zu klettern und zu sichern. Es darf nur mit sauberen Turnschuhen oder mit Kletterfinken geklettert werden.
Aus lufthygienischen Gründen ist der intensive Gebrauch von offenem Magnesia nicht erwünscht. Wir empfehlen Magnesia in Chalk-Balls zu benutzen (im Shop erhältlich).
11. Haftung und Versicherung
Das Klettern in der Halle erfolgt auf eigene Verantwortung! Die El-Kart AG als Betreiberin der Halle lehnt bei Unfällen jegliche Haftung ab.
Die Benutzer der Kletterhalle sind dafür verantwortlich, dass sie über ausreichend privaten Versicherungsschutz, insbesondere Unfall-, Kranken- und Privathaftpflichtversicherungen, verfügen.
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